Die Gästezentrale wird als Vermittler im Auftrag der Vermieter von Gästezimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie für die in dem jeweils gültigen Veranstaltungskatalog ersichtlichen Veranstalter tätig. Sie vermittelt diese Unterkünfte im Namen und auf Rechnung der Vermieter. Leistungsträger für die Unterkunft ist der Vermieter. Der Leistungsinhalt der Vermieter ergibt sich aus dem jeweils gültigen Saisonkatalog, bestehend aus der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste. Soweit Vermieter sich Leistungs- und Preisänderungen vorbehalten haben, unterliegen solche Änderungen nicht dem Verantwortungsbereich der Gästezentrale.
Mit der Zusendung der von der Gästezentrale im Namen des Anbieters unterzeichneten Reservierungsbestätigung oder Rechnung oder Mietvertrages erhält der Gast ein verbindliches Angebot. Einwendungen gegen die Reservierungsbestätigung oder Rechnung oder den Mietvertrag sind unverzüglich zu erheben.
Der Vermittlungsvertrag und der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt zustande, wenn die schriftliche Buchungsbestätigung bei der Gästezentrale bis zu dem ausgewiesenen Datum vom Gast unterzeichnet vorliegt.
An-und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Unterkunft steht am Anreisetag Mo.-Fr. ab 15:00 Uhr, Sa. ab 16:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. Sie ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Die regelmäßigen Anreisezeiten sind: Mo.-Fr. 15:00 - 17:00 Uhr, Sa. 16:00 - 18:00 Uhr. Bei einer Anreise außerhalb dieser Zeiten ist dies möglichst bei der Buchung ansonsten unverzüglich vor der Anreise der Gästezentrale mitzuteilen.
Während der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Unterkunft und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Bei Anreise in der Unterkunft festgestellte Mängel sind unverzüglich bei der Gästezentrale oder bei dem Vermieter zu melden, ebenso Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind. Während der Mietzeit am Mietobjekt oder am Inventar entstandene Schäden, die vom Mieter oder von Dritten, denen er Zugang zum Mietobjekt verschafft hat, fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, sind durch den Mieter zu ersetzen. Nach Abreise festgestellte nicht gemeldete Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Geschirr und Besteck sind bei Abreise gespült zu hinterlassen.
Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag festgelegte Personenzahl. Eine Nutzung von weiteren Personen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters oder in dessen Vertretung durch die Gästezentrale gestattet. Im Falle der Genehmigung ist ein Zuschlag in Höhe von 8€ pro Person und Tag zu zahlen.
Die aus dem Vertrag ersichtliche Anzahlung hat 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages zu erfolgen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag per Banküberweisung zu leisten. Erfolgen die Zahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, ist die Gästezentrale berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Mieter Stornogebühren in Höhe des nachfolgenden § 6 zu leisten. Hinsichtlich der Anmietung von Unterkünften wird klarstellend vereinbart, das die vertragstypische Leistung aus diesem Vertrag die Übergabe der Schlüssel und die Zurverfügungstellung der Unterkunft beinhaltet.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von diesem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei der Gästezentrale. Bei einem Rücktritt sind folgende Gebühren vereinbart: bis 45 Tage vor vereinbartem Anreisetag 15% der Miete (mindestens jedoch 25€), ab 44 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 25% der Miete, ab 29 bis 22 Tage vor dem vereinbaren Anreisetag 50% der Miete, ab 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 80% der Miete, am Tag der Anreise 100% der Miete. Bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung sind ebenfalls 100% der Miete zu zahlen. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Ersparte Mietausfallkosten, die aufgrund erneuter Vermietung an einen Dritten während des gebuchten Zeitraumes dem Vermieter nicht entstehen, werden bei der Bemessung dieser Gebühren im Einzelfall berücksichtigt. Auch in diesem Fall ist die Vermittlungsprovision in dem jeweils pauschalierten Umfang zu zahlen. Macht der Kunde geltend, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden als vorstehend pauschaliert entstanden ist, hat er dies nachzuweisen. Der Anbieter behält sich den Nachweis, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre, vor. Die Gästezentrale sendet dem Mieter auf dessen Wunsch die Unterlagen zum Abschluss einer Reiseabbruchversicherung zu.
Die Kurtaxe berechnet sich nach der Kurtaxenordnung der jeweiligen Gemeinde. Ausstellung des Beleges und Inkasso erfolgt bei einer Reservierungsbestätigung durch den Vermieter, bei einem Mietvertrag durch die Gästezentrale.
Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Vermieter obliegen, sind nicht Gegenstand des mit der Gästezentrale bestehenden Vermittlungsvertrages. Für die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Leistung haftet allein der jeweilige Vermieter. Die vertragliche Haftung aus der Vermittlertätigkeit der Gästezentrale ist in der Höhe auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Schadensersatzansprüche des Kunden unmittelbar gegen den Anbieter aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bleiben hiervon unberührt. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Oldenburg in Holstein vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine rechtlich wirksame Klausel zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht.